Ausgangspunkt für die
Problematik um den Verlust
der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme einer
ausländischen, etwa der
U.S.-amerikanischen oder der kanadischen Staatsangehörigkeit,
ist das
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). § 25 StAG besagt in Absatz 1: (1) Ein
Deutscher verliert seine
Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer
ausländischen Staatsangehörigkeit,
wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag ... erfolgt ... In dem
Augenblick, indem Sie als U.S. Citizen eingeschworen
werden, verlieren Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Diese
Rechtsfolge tritt
automatisch ein, ohne dass Sie hiervon etwas bemerken. Niemand wird
Ihnen Ihren
deutschen Pass wegnehmen oder Sie bitten, den Pass abzugeben, was auch
gleichzeitig das Hauptproblem in puncto Verlust der deutschen
Staatsangehörigkeit ist. Sie hätten die U.S.
Staatsangehörigkeit möglicherweise
gar nicht angenommen, wenn Sie gewusst hätten, dass Sie die
deutsche
Staatsangehörigkeit hierdurch verlieren. Erfreulicherweise ist der Verlust
der deutschen
Staatsangehörigkeit aber nicht zwingend, denn § 25 StAG besagt in Absatz 2 Satz 1: (2) Die
Staatsangehörigkeit verliert nicht,
wer vor dem Erwerb der ausländischen
Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die
schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur
Beibehaltung seiner
Staatsangehörigkeit erhalten hat. Auf Antrag kann man eine
Genehmigung zur
Beibehaltung seiner deutschen Staatsangehörigkeit erhalten,
die sog.
Beibehaltungsgenehmigung oder den Bescheid, in dem diesem Antrag
stattgegeben
wurde: die Beibehaltungsurkunde. Wer das Glück hatte, noch vor
Annahme der U.S.
Staatsangehörigkeit von der Möglichkeit dieser sog.
Beibehaltungsgenehmigung
des Absatz 2 zu erfahren und diese erfolgreich beantragt und erhalten
hat, wird
trotz Annahme der U.S. amerikanischen Staatsangehörigkeit
seine deutsche Staatsangehörigkeit
nicht verlieren, hat dann zwei Pässe, die sog. Doppelte
Staatsbürgerschaft. Die Vorteile der deutschen
Staatsangehörigkeit
können je nach persönlicher Situation enorm sein. Als
Deutscher hat man in
Deutschland und Europa ein unbeschränktes und unbefristetes
Aufenthaltsrecht
und vor allem ein Recht zu arbeiten. Gerade im Vergleich zu den U.S.A.
sind die
Studiengebühren in Europa verschwindend gering und es kann
sich lohnen, in
Deutschland oder Europa zu studieren, ein Aufbaustudium zu absolvieren
oder für
eine Weile zu arbeiten. Viele Deutsche, die die U.S.
Staatsangehörigkeit
annehmen und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit in
Kauf nehmen,
bedenken oft nicht, dass sich ihre berufliche Situation in den U.S.A.
ändern
kann oder dass sie aus persönlichen Gründen
möglicherweise entscheiden, dass sie
im Rentenalter wieder in Deutschland oder an einem anderen Ort in
Europa leben möchten. Eine Beibehaltungsgenehmigung ist das positive Ergebnis eines behördlichen Antragsverfahrens. Leider qualifiziert sich nicht jeder für eine Beibehaltungsgenehmigung. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt oder der Behörde nicht ausreichend darlegen kann, wird eine Ablehnung seines Antrags auf Erteilung seiner Beibehaltungsgenehmigung erhalten. Eine Ablehnung beruht auf einer sog. Ermessensentscheidung. Die Behörde, die über den Antrag entscheidet, entscheidet nach ihrem Ermessen, sie wägt die Vor- und Nachteile gegeneinander ab und fällt eine Entcheidung, die von den zugrunde liegenden Tatsachen gedeckt ist. Von Gerichten ist eine solche Ermessensentscheidung nur sehr beschränkt überprüfbar. Es ist daher sehr wichtig, das Antragsverfahren von Anfang an mit den richtigen Tatsachen, Begründungen und Nachweisen einzuleiten. Je stärker die Begründung des Antrags ist, umso geringer ist das Risiko, dass der Antrag später abgelehnt wird. Die
Begründung eines Antrags auf Erteilung einer
Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
basiert auf § 25 StAG Absatz 2 Satz 3, der
besagt: (1) ...
Bei der Entscheidung über einen Antrag
nach Satz 1 sind die öffentlichen und privaten Belange
abzuwägen. Bei einem
Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland
hat, ist insbesondere
zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an
Deutschland glaubhaft
machen kann. Die
Voraussetzungen, unter welchen einem Beibehaltungsantrag
stattgegeben wird, sind dem Gesetzestext zufolge sehr offen gehalten.
Die Behörde
wägt die öffentlichen und privaten Belange ab und
wenn der Antragsteller im
Ausland lebt, sind insbesondere seine fortbestehenden Bindungen an
Deutschland
für die Behördenentscheidung ausschlaggebend. Der Antragsteller muss seinen
Antrag in der Regel
in zwei Richtungen begründen: Zum einen benötigt er
einen guten Grund für die
Annahme der U.S. Staatsangehörigkeit und zum anderen hat er
fortbestehehende
Bindungen an Deutschland nachzuweisen. Als guter Grund für die
Annahme der U.S.
Staatsangehörigkeit kommen wiederum zwei
grundsätzliche Möglichkeiten in
Betracht: Man möchte einen Vorteil wahrnehmen, der
Ausländern verwehrt ist oder
man möchte einen Nachteil abwenden, der für den
Antragsteller als Ausländer in
den U.S.A. besteht. Die offene gesetzliche
Formulierung der Voraussetzungen
ermöglicht es dem erfahrenen Rechtsanwalt, die individuellen,
persönlichen
Umstände des Mandanten und die bestehende Rechtsprechung zu
nutzen, den
Entscheidungsspielraum der Behörde einzuschränken und
die Aussichten auf die
Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung erheblich zu erhöhen.
Hierbei ist zum
einen erforderlich, dass der Rechtsanwalt ein in Deutschland
zugelassener Rechtsanwalt
ist, da das Antragsverfahren ein Verwaltungsverfahren nach deutschem
Recht ist
und der Anwalt das deutsche Recht für eine solide Bearbeitung
beherrschen muss.
Auf der anderen Seite ist es aber auch wichtig, dass der Rechtsanwalt
die U.S.
Gesetze genauestens kennt. Vor- und Nachteile, die ein Antragsteller
für seine
Begründung benötigt, kennt oder findet nur der
Rechtsanwalt, der die U.S.
Gesetze beherrscht. Die Begründung des Antrags selbst, basiert
daher oft rein auf
U.S. amerikanischen Recht. Sollten Sie eine
Beibehaltungsgenehmigung
erhalten, ist diese für zwei Jahre gültig. Innerhalb
dieser zwei Jahre können
Sie die U.S. Staatsangehörigkeit annehmen, ohne die Deutsche
zu verlieren. Nach
Ablauf der zwei Jahre verfällt die Wirksamkeit und damit die
Wirkung der
Beibehaltungsgnehmigung. Sollten Sie nun die U.S.
Staatsangehörigkeit annehmen,
würden Sie die Deutsche verlieren. Um dies zu vermeiden, kann
man einen Antrag
auf Verlängerung der Beibehaltungsgenehmigung stellen. Die Informationen auf diesen Seiten stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich als Überblick. Verbindliche Auskünfte bedürfen der Berücksichtigung der Umstände eines jeden Einzelfalls. Ein Dienstleistungsverhältnis entsteht und Haftung wird erst übernommen, nachdem wir ausdrücklich eine Mandatsübernahme erklärt haben. |
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